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VIELE GESETZE MIT EINEM ZIEL:

Abfälle verwerten statt beseitigen


Hilfe für den Dachdecker
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Deponieverordnung, Abfallablagerungsverordnung, Gewerbeabfallverordnung, TA Siedlungsabfall ... Begriffe, mit denen sich die meisten Menschen nicht beschäftigen können und viele auch nicht wollen. Es ist für den, der sich nicht regelmäßig damit auseinandersetzt, verwirrend.

Es steht aber fest: Ab Juni 2005 darf auf Deponien in Deutschland unbehandelter Abfall nicht mehr abgelagert werden. Das sieht die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vor, die Bestimmungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall aufgreift und verschärft. Die Vorgaben definieren für den Deponiebetreiber die Abfalleigenschaften, die er noch nach Juni 2005 annehmen darf. Dies hat auch direkten Einfluss auf den Abfallbesitzer. Energiereiche Abfälle wie Kunststoff, Holz, Papier oder auch Bitumen müssen vor der Ablagerung auf einer Deponie thermisch verwertet werden, um diese Anforderung zu erfüllen.

Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) ist bereits am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist die schadlose und möglichst hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Dazu zählen beispielsweise auch alte Dachbahnen, Fenster, Bodenbeläge oder Rohre aus Kunststoff.

Der Grundstein für dieses Gesetz wurde bereits 1977 mit dem Abfallbeseitigungsgesetz gelegt. Hier war der Gesetzgeber aber noch nicht so weit und stellte die Beseitigung in den Mittelpunkt des Interesses. Das Abfallgesetz von 1986 legte schon deutlich mehr den Schwerpunkt auf Vermeidung und Verwertung. Bereits hier galt es, Abfälle in erster Linie zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle zu verwerten und nicht verwertbare Abfälle zu beseitigen.


Alles neu ab 2005
Die seit dem 1. August 2002 geltende Abfallablagerungsverordnung soll eine schadlose und umweltverträgliche Abfallentsorgung gewährleisten, sodass ab 2005 kein unvorbehandelter Abfall mehr auf die Deponien gelangt. Als Vorbehandlungsverfahren ist die thermische Verwertung oder die mechanisch-biologische Behandlung (MBA) möglich.

Gewerbliche Siedlungsabfälle wie Papier und Pappe (Abfallschlüssel 20 01 01), Glas (20 01 02), Kunststoffe (20 01 39) und Metalle (20 01 40) sind als getrennt gesammelte Abfallfraktion einer Verwertung zuzuführen. Die Auswahl der Fraktionen ist dadurch begründet, dass diese Abfälle getrennt hochwertig verwertet werden können. Das ist jedoch nur schwer möglich, wenn sie mit anderen Abbruchabfällen vermischt werden. Das Bundesumweltministerium rät, dass insbesondere für Kunststoffe in jedem Fall der Weg der getrennten Erfassung und Verwertung zu prüfen ist. Zumal, wenn geeignete stoffliche Verwertungsverfahren zur Verfügung stehen. Dies resultiert bereits aus der Pflicht zur vorrangigen Verwertung von Abfällen nach dem KrW-/AbfG.

Seit 1994 gibt es PVCDachbahnenrecycling. Die PVC-Branche in Europa hat sich sehr frühzeitig auf diese Situation eingestellt. Bereits vor über zehn Jahren wurden Recyclingsysteme für Baustoffe aus PVC installiert und in Betrieb genommen. Das sortenreine Sammeln und Wiederverwerten von Dachbahnen, Fenstern und Türen, Bodenbelägen oder Rohren ist Alltag und damit selbstverständlich geworden. Die Verfahren und Systeme wurden im Laufe der Jahre immer wieder verfeinert und optimiert.

Die PVC-Branche hat 2000 gegenüber der EUKommission mit Vinyl 2010 eine Selbstverpflichtung abgegeben, in der sie unter anderen zusagt, alle einsammelbaren PVC-Bauabfälle zu recyceln. So haben sich beispielsweise 1994 führende europäische Hersteller von PVC-Dach- und -Dichtungsbahnen zusammengeschlossen und die Arbeitsgemeinschaft für Dachbahnen-Recycling (AfDR) gegründet. In Troisdorf wurde die bis heute weltweit einzigartige Recyclinganlage für dieses Material gebaut und in Betrieb genommen, und sie recycelt bis heute alle angelieferten PVC-Altdachbahnen. Um den Anteil des zurückgeführten Materials noch weiter zu steigern, startete der DUD Industrieverband Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. 2003 ein Bonusprogramm, mit dem die Rücklaufquote steil anstieg: Das Sammeln von alten PVCDachbahnen bringt Punkte und macht das Entsorgen kostengünstig. Fleißige Sammler bekommen darüber hinaus am Jahresende eine Prämie.


Gut vorbereitet auf die Zukunft
Die Hersteller von Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen haben sich sehr früh ökologisch und ökonomisch positioniert. Sie sind gut vorbereitet auf die Vorgaben, die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Sie helfen damit dem Verarbeiter, also im Wesentlichen dem Dachdecker, aber auch Abbruchund Entsorgungsunternehmen, sicher und umweltbewusst mit Abfällen umzugehen.